Christian Louboutin (54) muss einen Rückschlag hinnehmen.
Der Designer ist seit Jahren für seine Schuhe mit der roten Sohle bekannt. In vielen Ländern ist diese besondere Sohle sogar rechtlich geschützt, darunter Australien, China und Russland. Ein Land verweigert dem Franzosen jetzt jedoch den Markenschutz: In der Schweiz entschied ein Gericht, dass die roten Sohlen lediglich ein ästhetisches Element darstellen und von daher nicht als besonderes Merkmal gelten, das es zu schützen gilt.
Schon im April 2016 scheiterte der Designer in der Schweiz mit seinem Antrag. Damals wurde der gleiche Grund vom Gericht angeführt. Auch sein neuester Anlauf in der nächsten Instanz muss jetzt als Fehlschlag verbucht werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Louboutin mit seinen Sohlen in die Schlagzeilen gerät. 2013 reichte der Designer eine Klage gegen eine Schuhfirma aus Belgien ein. Der Vorwurf: das Unternehmen ‚Dr. Adams Footwear‘ kopiere seine Schuhe. Damals wurde ihm Recht gegeben. Die belgische Firma musste aufhören, ihre Schuhe zu verkaufen.
Wie Christian Louboutin nach diesem Rückschlag in der Schweiz weiter vorgeht, ist nicht bekannt. Vermutlich muss er sich damit abfinden, dass seine Schuhe in der Alpenrepublik nicht geschützt sind.