Bild von Meghan Markle

DE Showbiz – Herzogin Meghan (39) kann aufatmen. Der Frau von Prinz Harry (36) ist eine dreckige Schlammschlacht vor Gericht erspart geblieben, denn am Donnerstag (11. Februar) entschied Richter Mark Warby in einem Schnellverfahren, dass die Privatsphäre der Royal durch die Veröffentlichung eines privaten Briefes an ihren Vater verletzt worden war.

„Vernünftige Annahme zunichte gemacht“

Die Herzogin hatte Associated Newspapers verklagt, die Herausgeber der ‚Mail on Sunday‘, die Auszüge des Briefes gedruckt hatte. Ihr Vater Thomas hatte das Schreiben an das Boulevardblatt weitergereicht. Die ehemalige Schauspielerin (‚Suits‘) habe jedoch „allen Grund zur Annahme, dass der Inhalt privat bleiben würde“, erklärte der Richter am High Court in London. Die Veröffentlichung hätte diese „vernünftige Annahme“ zunichte gemacht. Die Notwendigkeit eines vollen Gerichtsverfahrens sei daher nicht gegeben, denn es gebe „keine Aussicht, dass ein anderen Urteil gefällt wird.“

Herzogin Meghans Vater wollte gegen Tochter aussagen

Auf genau dieses Gerichtsverfahren hatte die ‚Mail on Sunday‘ natürlich gehofft, denn es hätte unter anderem bedeutet, dass auch Meghan vor Gericht hätte aussagen müssen. Ihr Vater Thomas, der ohnehin lieber mit der Presse als mit seiner Tochter spricht, hatte bereits verkündet, er würde persönlich erscheinen und auch gegen seine Tochter aussagen. Ein Verfahren hätte also eine Menge schmutziger Wäsche in aller Öffentlichkeit bedeutet. Dieser Kelch ist jetzt an Meghan vorübergegangen.

Meghan Markle begrüßte das Urteil und nannte die Methoden der ‚Mail on Sunday‘ „illegal und entwürdigend“. Für die Boulevardblätter sei es „ein Spiel, doch für mich und viele andere ist es das wahre Leben, echte Beziehungen und echtes Leiden. Der Schaden, den sie anrichten, ist immens.“ Doch während die Frage der Privatsphäre geklärt ist, bleibt noch immer offen, ob Meghan die Rechte an dem Brief besitzt. Anwälte für Associated Newspapers glauben, dass die Herzogin das Schreiben mithilfe des Presseteams im Kensington Palace veröffentlichte. Dieser Fall soll gesondert behandelt werden. Vorerst kann Herzogin Meghan aufatmen.