Bild von Taylor Swift

DE Showbiz – Taylor Swift (31) ist wegen ihres Albums ‚Evermore‘ verklagt worden. Dabei geht es keinesfalls darum, dass die Sängerin (‚Look What You Made Me Do‘) von Kollegen abgekupfert hätte. Vielmehr wird dem Star Markenverletzung vorgeworfen.

Hat der Freizeitpark Schaden genommen?

Die Betreiber des Freizeitparks Evermore in Utah nehmen Anstoß daran, dass der Titel von TayTays neuestem Album auf Merchandise-Artikeln erscheint. Sie sind der Ansicht, dass sie sich diesen Namen als Marke haben schützen lassen. Das Promi-Portal ‚TMZ‘ hat Einsicht in die Gerichtspapiere erhalten. Darin erklären die Freizeitpark-Betreiber, dass sie den Begriff bereits 2004 rechtlich als Marke haben eintragen lassen. Jetzt sei ihnen finanzieller Schaden entstanden, denn nachdem die Sängerin am 11. Dezember ihr Album veröffentlichte, brachen die Umsätze im Park ein, da die Anlage bei den Google-Suchergebnissen abstürzte.

Taylor Swift will nicht nachgeben

Es ist wohl nicht weiter überraschend, dass Taylor Swifts Anwälte keine Verwechslungsgefahr beim Album ihrer Mandantin mit einem Freizeitpark in Utah sehen. Die Sängerin, so das Gegenargument, habe ihr neues Album „auf eine Art und Weise gestaltet, die sich vollständig (von der Ästhetik) des Parks abhebt.“ Einer von den Klägern eingereichten Unterlassungsanordnung, die schon Ende 2020 bei TayTay eintraf, wolle man nicht Folge leisten. Sollten die Parkbetreiber vor Gericht erfolgreich sein, könnte das Ganze die Sängerin teuer zu stehen kommen: Die Kläger verlangen mehrere Millionen Dollar Schadenersatz von Taylor Swift.