Bild von Schwesta Ewa

DE German Stars – Seit Januar sitzt Schwesta Ewa (36) im Gefängnis eine zweijährige und sechs Monate dauernde Haftstrafe ab. Das Urteil ist schon eine Weile her: Am 20. Juni 2017 wurde sie wegen Körperverletzung in 35 Fällen und Steuerhinterziehung verurteilt. Auch die sexuelle Verführung Minderjähriger kam zu ihrem Strafregister hinzu. Bei ihrer Gerichtsverhandlung hatte sie darauf plädiert, die Strafe in einer Mutter-Kind-Einrichtung abzusitzen, da sie eine einjährige Tochter hat. Doch der Platz wurde ihr verweigert. Ein Sprecher begründete die Ablehnung gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung mit folgenden Worten: „Wir halten Ewa Malanda von der Persönlichkeitsstruktur her für höchst manipulierbar und gewaltbereit. Wir empfehlen, dass sie sich zunächst im geschlossenen Vollzug bewähren soll.“

Schwesta Ewa ist wieder mit ihrer Tochter vereint

Jetzt hat die Rapperin aber alle Bedingungen für einen Verlegung in den offenen Vollzug erfüllt und konnte somit in die Mutter-Kind-Einrichtung wechseln. Überglücklich postete Schwesta Ewa nun ein Foto von sich und ihrer Tochter auf Instagram und kommentierte dieses: „Das Schönste, was uns passieren konnte, ist, dass meine Tochter und ich endlich wieder vereint sind.“ Die restliche Haft können die beiden nun gemeinsam verbringen. Anschließend bedankte sie sich noch bei ihren Fans für die Unterstützung. Dank ihren Anhängern sei ihr Buch in der Bestsellerliste gelandet sowie ihr Album auf Platz 5 der deutschen Charts.

Viele große Projekte stehen an

Anschließend kündigte sie noch ihr zweites Buch an, an dem sie gerade arbeite und versprach, dass nach ihrer Entlassung viele große Projekte auf sie warten. Ihren Post endete Schwesta Ewa mit einem Appell an die Medienwelt und an die Fans: „Versucht mich gar nicht für Interviews oder sonstiges zu kontaktieren, ich habe schon genug Probleme…. Bleibt gesund und passt bitte auf euch und eure Liebsten auf.“