Bild von Nelly

Nelly (44) war im November des vergangenen Jahres in die Negativschlagzeilen geraten, als eine Frau Anzeige gegen den Rapper erstattet hatte. Die namentlich nicht genannte Frau, die lediglich das Pseudonym Jane Doe verwendet, behauptet, der Musiker habe sie nach einem Konzert in England 2017 hinter der Bühne zum Oralsex gezwungen.

Wie heißt sie wirklich?

Zunächst habe Nelly sich vor ihr entblößt, bevor er begonnen habe, vor ihr zu masturbieren und ihr schließlich seinen Penis in den Mund gesteckt habe. Vor dem Verfahren hatten der Musiker und sein Anwaltsteam verlangt, Jane Doe müsse ihren wahren Namen preisgeben. Diese Entscheidung ist einem Bundesrichter auferlegt worden, der nun geurteilt hat, die Frau dürfe anonym bleiben – vorerst. Das jeweilige Gericht, in dem der Fall später verhandelt werde, müsse entscheiden, wie weiter zu verfahren sei.

Kleiner Teilsieg

Laut ‘The Blast’ erklärte der Richter in einem Statement zu seiner Entscheidung: „Gerichte sind sehr auf das psychologische Trauma von Menschen bedacht, die Opfer von sexuellen Angriffen wurden, auf die einfache Zugänglichkeit von Gerichtsdokumenten und die abschreckende Wirkung, die das ‘Outen’ von Opfern auf andere Opfer haben kann. Das Gericht ist sich auch über das öffentliche Interesse bewusst, die Identitäten von Opfern sexueller Verbrechen zu schützen, um andere Opfer nicht davor abzuschrecken, die Verbrechen gegen sie zu melden. Deshalb hat sich das Gericht entschieden, dass die Wahrung der Privatsphäre der Klägerin wichtiger ist, als das öffentliche Interesse an ihrem echten Namen. Deshalb wird der Klägerin erlaubt, das Pseudonym bis auf weiteres in diesem Fall zu verwenden.“ Wann Nelly vor Gericht erscheinen muss, um sich gegen den Vorwurf zu verteidigen, ist noch nicht klar.

© Cover Media