Gucci reicht Gegenklage gegen Forever 21 ein.
Anfang des Jahres hatte das italienische Traditionshaus eine Unterlassung an das US-Unternehmen geschickt, in dem Forever 21 aufgefordert wurde, keine Klamotten mit dem für Gucci so typischen Streifenmuster zu verkaufen. Das wollte sich der Großkonzern nicht gefallen lassen, weshalb die Geschäftsführer die Unterlassung nicht unterzeichneten und vor Gericht sogar Beschwerde gegen Gucci einreichten – mit der Begründung, dass das Label kein Monopol auf grün-rot-grün oder blau-rot-blaue Streifen besäße.
Doch nun schlägt Alessandro Michele erneut zurück: „Gucci hat heute Schritte eingeleitet, um der offensichtlichen Ausbeutung von Guccis berühmtem und ikonischem blau-rot-blauen und grün-rot-grünen Streifenmuster-Markenzeichen durch den amerikanischen Großhändler Forever 21 endlich ein Ende zu setzen“, erklärte ein Sprecher des Labels gegenüber ‚Refinery29‘ am Dienstag [8. August].
Vor dem United States District Court in Kalifornien hat „Gucci das Gericht gebeten, die fadenscheinigen Behauptungen, die Forever 21 am 26. Juni 2017 aufgestellt hat, zurückzuweisen. [Gucci] hat eine Gegenklage wegen vorsätzliche Markenrechtsverletzung, Verwässerung der Marke und unlauteren Wettbewerb gegen Forever 21 eingereicht.“
Immerhin sind die fraglichen Teile von Forever 21, eine Bomberjacke, ein grüner Pulli mit Tigermuster und ein gestreifter Choker, nicht mehr auf der Webseite des Händlers erhältlich. Es bleibt abzuwarten, wie sich Forever 21 nun gegen die Klage von Gucci wehren wird.