Bild von Christian Louboutin

Christian Louboutin (55) kann sein Markenzeichen in der EU wahrscheinlich nicht schützen lassen.

Der französische Schuhdesigner ist bekannt für seine charakteristischen High Heels mit roter Sohle. Zuvor hatte Louboutin seine Sohlen in mehreren Ländern als Marke schützen lassen. 2013 wurde gegen das niederländische Unternehmen Van Haren ein Verfahren wegen eines Schuhpaares mit roten Sohlen eingeleitet, das in den Niederlanden verkauft worden war.

Am Dienstag [6. Februar] erklärte ein Beamter des Europäischen Gerichtshofs, dass Louboutins Markenschutz für die spezifische rote Farbe der Schuhsohle, die von 2010 bis 2013 verwendet wurde, ungültig sein könnte. CJEU-Generalanwalt Maciej Szpunar wies darauf hin, dass die Marke, die Farbe und Form kombiniert, aufgrund des EU-Markenrechts für ungültig erklärt oder abgelehnt werden könnte, zumal Formen in der Regel nicht geschützt sind.

„Wir bezweifeln, dass die Farbe Rot die wesentliche Funktion einer Marke erfüllen kann, nämlich die Identifizierung ihres Inhabers, wenn diese Farbe außerhalb des Kontextes, das heißt getrennt von der Form einer Sohle, verwendet wird“, sagte Szpunar in einer Erklärung und fügte hinzu, dass seine Ansicht den Wert der Schuhe oder die „Attraktivität der Waren, die aus dem Ruf der Marke oder ihres Inhabers hervorgehen“, nicht berücksichtige.

Sobald der Europäische Gerichtshof zu einer Entscheidung gelangt ist, wird es einem niederländischen Gericht überlassen, darüber zu entscheiden, ob die rote Sohle von Louboutin geschützt werden kann oder nicht.

Im Jahr 2013 reichte Louboutin eine Klage wegen Markenverletzung gegen Dr. Adams Footwear in Belgien ein. Das Brüsseler Berufungsgericht entschied für ihn und verbot den Verkauf von Schuhen mit roter Sohle durch die Marke. Ein Schweizer Gericht entschied im Februar 2017, dass ein Markenschutz auf rote Sohlen ungültig sei.

Christian Louboutin hat sich zu den neuesten Entwicklungen in diesem Fall noch nicht geäußert.