Bild von Christian Louboutin

Christian Louboutin (55) macht sich keine Sorgen.

Der Designer, der bekannt für seine High Heels mit den roten Sohlen ist, muss sich aktuell mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) herumschlagen: Der prüft gerade, ob eben jene Sohlen auch dem Markenrecht unterliegen und von anderen nicht kopiert werden dürfen. Louboutin hatte die roten Sohlen in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für High Heels als Marke eintragen lassen, ein niederländisches Unternehmen verkaufte dennoch Schuhe mit den markanten Sohlen. Der EuGH sollte den Fall klären.

Am Dienstag [7. Februar] erklärte der Gutachter Maciej Szpunar nun, dass Louboutin sich nicht darauf berufen kann, dass die Sohle eine eigene Marke sei – deshalb könne auch der Markenschutz verweigert werden. Ist das nicht ein Drama für den Modeschöpfer?

„Mr. Szpunars Meinung bezüglich unseres Falls unterstützt die Gültigkeit unseres Markenschutzes, da die Form der Sohle, auf die die rote Farbe aufgetragen wird, nicht unbedingt von Bedeutung ist“, erklärte nun ein Sprecher von Christian Louboutin und behauptet damit, dass einige Publikationen die Kommentare des Gutachters falsch interpretiert hatten. „Die rote Farbe von Christian Louboutin ist nur aus Marketingbemühungen wertvoll, zudem verbindet die Öffentlichkeit solch eine Farbe auf den Sohlen mit Christian Louboutin.“

Des weiteren gaben sich die Sprecher selbstbewusst, indem sie erklärten, dass Szpunars „Meinung kein Schlag oder Rückschlag bezüglich Christian Louboutins Schutz seiner berühmten roten Sohle ist, sondern letztlich unsere Rechte stärkt.“

Sobald der EuGH eine endgültige Entscheidung getroffen hat, liegt es in der Hand eines holländischen Gerichts, ob Louboutins rote Sohlen als Marke eingetragen werden können.