Bild von Bryan Singer

Bryan Singer (53) geriet im Zuge der #MeToo-Bewegung ins Visier der Polizei. Zunächst hatte sich Michael Egan an die Öffentlichkeit gewandt und behauptet, von dem Filmemacher vergewaltigt worden zu sein. Die Vorwürfe stellten sich schnell als falsch heraus und Egan wanderte aufgrund seiner Falschaussage ins Gefängnis.

Ganz so einfach ist es bei einem zweiten Vorwurf nicht.

Was passierte auf der Yacht?

Cesar Sanchez-Guzman behauptet, 2003 im Alter von 17 Jahren während einer Party auf einer Jacht von Bryan vergewaltigt worden zu sein. Der Regisseur habe ihm zunächst das Boot gezeigt, bevor er den Teenager schließlich auf den Boden gedrückt und zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Obwohl Cesar den Filmemacher angefleht habe aufzuhören, soll dieser den Kläger vergewaltigt haben.

Cesars Anwalt Jeff Herman behauptet, dass Bryan Singer seinen Mandanten später angeboten habe, ihm Schauspielrollen zu vermitteln, wenn über den Vorfall auf dem Boot der Mantel des Schweigens gehüllt werden würde. Sollte Cesar reden, hätte Bryan gedroht, seinen Ruf zu zerstören.

Unschuldig, aber bereit zu zahlen

Die Klage gegen Bryan Singer wurde 2017 eingereicht, jetzt stehen beide Parteien vor einer Einigung – außergerichtlich. Wie ‘The Blast’ berichtet, hat ein Richter eine Zahlung von umgerechnet knapp 130.000 Euro von Bryan an das vermeintliche Opfer bewilligt. Somit müssen sich beide nicht im Gerichtssaal gegenüberstehen, sondern können die Schmerzensgeldzahlung über ihre Anwälte abwickeln lassen. Zwei Drittel des Geldes sollen dafür genutzt werden, Cesars Schulden zu begleichen.

Zuvor hatte Bryan Singer darauf hingewiesen, dass eine Vergewaltigungsklage gar nicht mehr zulässig sei, da die angebliche Tat bereits verjährt sei. Im vergangenen Monat verständigte er sich mit dem Kläger auf die Zahlung, beteuerte aber weiterhin seine Unschuld.

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