Bild von Bonnie Strange

(Cover) – DE German Stars – Bonnie Strange (32) hat ein Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht verloren. Im Dezember 2017 wollte sie in einer Berliner Zara-Filiale shoppen. Nachdem sie mehrere Kleidungsstücke auf den Boden gelegt hatte, wurde sie von einem Verkäufer zurechtgewiesen. Diesen beleidigte sie anschließend auf Snapchat.

Hässliche Worte

Dort nannte sie den Angestellten einen „ungevögelten W****er“ und „größtes A****loch“. Das wollte dieser sich nicht gefallen lassen und erstattete Anzeige. Von Bonnie verlangte er 20.000 Euro Schmerzensgeld. Das Düsseldorfer Landgericht urteilte jedoch aufgrund der Schnelllebigkeit der sozialen Medien, dass eine Zahlung von 10.000 Euro ausreichend sei. Diese Summe wird die Ex von Wilson Gonzalez Ochsenknecht (29) nun bezahlen müssen.

Gespött, aber auch Unterstützung

Natürlich muss Bonnie auch die Kommentare ihrer Fans auf Instagram erdulden. Die nehmen die Angelegenheit jedoch mit Humor. Anmerkungen, die Influencerin habe das Urteil verdient, sind in der Minderheit. So schreibt ein Fan etwa: „Finde es gut, dass das Gericht richtig entschieden hat. Beleidigen geht gar nicht, egal wie unfreundlich derjenige ist.“ Ein Nutzer fühlt sich bemüßigt, jene Kritiker aufzuklären: „Um mal was klarzustellen: Sie wollte die Kleidung, die sie auf den Boden gelegt hat, später kaufen. Sie hat nur kein Platz gefunden, um sie irgendwo abzulegen. Die Info, dass sie die Kleidung runtergeschmissen und erwartet hat, dass der Verkäufer sie aufhebt und wieder zurücklegt stimmt nicht! Macht die Sache nicht besser, aber man sollte trotzdem keine Sachen erfinden.“ Wieder ein anderer Nutzer erlaubte sich einen kleinen Spaß mit Bonnie Strange: „Arbeite in Bielefeld bei Zara. Komm und beleidige mich, brauche das Geld.“ Aufgrund der Schnelllebigkeit der sozialen Medien werden diese Kommentare jedoch auch bald wieder vergessen sein.

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