Bild von Michael Wendler

DE Deutsche Promis – Auch Tage nach dem Erlassen eines Haftbefehls gegen Michael Wendler (49) schlägt die Geschichte hohe Wellen. Wie zu erwarten, schwieg der Sänger (‚Sie liebt den DJ‘) allerdings nicht lange. Am Mittwoch (21. Juli) meldete er sich über Social Media zu Wort.

„Die Taten nicht begangen“

Da er auf Instagram nicht länger posten darf, erschien die Stellungnahme — streckenweise in Großbuchstaben — auf Telegram. „Hallo ihr Lieben, in eigener Sache möchte ich mich kurz zu der Gerichtsverhandlung in meiner alten Heimatstadt Dinslaken erklären. Eines vorweg: Ich weise alle Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg von mir. Ich habe die mir vorgeworfenen Taten nicht begangen.“ Zur Erinnerung: Dem Star wird Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung vorgeworfen.“Ich soll angeblich behilflich gewesen sein, 179 Michael Wendler-Hits von meiner Ex-Frau Claudia Norberg als angebliche Rechteinhaberin auf mich zu übertragen.“

Kehrt Michael Wendler nach Deutschland zurück?

Das sei „absurd, weil meine Exfrau Claudia Norberg niemals auch nur einen Song weder komponiert noch getextet hat. Wie kann man also Rechte übertragen, die man niemals hatte.“ Er habe selbst ein Verfahren gefordert, so Michael Wendler weiter. Diesem wolle er sich selbstverständlich stellen. Auch Spekulationen, er habe seinen Wohnsitz des Verfahrens wegen nach Florida verlegt, streitet der Musiker ab. „Ich lebe bereits seit meiner Auswanderung 2016 in den USA und habe meinen festen Wohnsitz in Florida.“

Dass er zum Gerichtstermin am Dienstag persönlich hätte erscheinen sollen, sieht der Wendler indes nicht ein. „Mein Anwalt war mit allen rechtlichen Vollmachten ausgestattet“, erklärte der Sänger und verlangte, dass auch für ihn die Unschuldsvermutung gelte. Ob er jetzt nach Deutschland zurückkommt, ließ er derweil offen — es bleibt also spannend im Fall Michael Wendler.

Bild: Henning Kaiser/picture-alliance/Cover Images