Bild von R. Kelly

DE Showbiz – R. Kelly (53) muss hinter Gittern bleiben. Das entschied eine New Yorker Richterin am Dienstag (7. April), nachdem ein Anwalt des Sängers (‚I Believe I Can Fly‘) einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gegen Kaution gestellt hatte.

Erhöhtes Infektionsrisiko

Grund für den Antrag: R. Kelly gehöre zu den Gruppen, für die eine Infektion mit dem weltweit grassierenden Coronavirus eine besondere Gefahr darstelle. Schließlich hatte der Star erst vor kurzem eine OP über sich ergehen lassen müssen, nachdem er einen Leistenbruch erlitten hatte. Doch die Richterin Ann Donnelly sah keinen ausreichenden Grund, dem wegen mehrerer sexueller Vergehen Angeklagten seinen Antrag zu gewähren. Donnelly konnte nicht davon überzeugt werden, dass R. Kellys Risiko größer sei als das seiner Mitinsassen.

R. Kelly könnte Zeugen einschüchtern

„Ich verstehe die Sorge des Angeklagten über Covid-19“, wird die Richterin in ‚Page Six‘, der Klatschspalte der ‚New York Post‘ zitiert. „Dennoch gibt es keine dringenden Gründe für eine Entlassung. Er hat zwar während seiner Haft eine Operation gehabt, legt aber nicht ausreichend dar, warum seine OP-Vergangenheit ihn einem höheren Risiko aussetzt.“ Der Grund, warum R. Kelly in Haft säße, liege vor allem in der erhöhten Fluchtgefahr und der Gefahr, dass der Angeklagte Zeugen einschüchtern könne.

Obwohl der Star in Chicago einsitzt, musste sein Antrag sowohl in Chicago als auch in New York eingereicht werden, wo ebenfalls ein Prozess gegen ihn vorbereitet wird, Die Entscheidung aus Chicago steht noch aus, doch für eine vorzeitige Entlassung hätte es einer Zustimmung beider Gerichtsbarkeiten bedurft. R. Kelly bleibt also weiter in Haft.