Bild von Snoop Dogg

DE Showbiz – Anwälte der anonymen Klägerin, die Snoop Dogg (50) eines sexuellen Übergriffs bezichtigt hatte, reichten am Mittwoch (6. April) ohne Angabe von Gründen die Bitte an den Richter ein, den Fall „in allen Punkten“ zurückzuziehen. Das ‚Billboard‘-Magazin erklärte jedoch, die Anfrage sei ohne Obligo erfolgt, was bedeutet, dass die Frau die Anzeige erneut erstatten könne.

Snoop Dogg bestreitet alles

Ein Sprecher des Rappers kommentierte die Wendung so: „Es ist nicht überraschend, dass die Klägerin ihre Beschwerde gegen den Beklagten zurückzog. Ihre Klage enthielt lauter falsche Beschuldigungen und Lücken.“ Snoop Dogg selbst hatte bereits vor zwei Wochen erklärt, die Klage solle fallen gelassen werden, da sie aus „Andeutungen und irrelevante Behauptungen“ bestehe, aber keine rechtlichen Anschuldigungen enthalte.

Snoop glaubt, es ging nur um Geld

In der am 9. Februar eingereichten Klage hieß es, dass Snoop Dogg und Bishop Don ‚Magic‘ Juan die Klägerin unabhängig voneinander im Mai 2013 binnen 24 Stunden angriffen. Juan habe sie attackiert, nachdem sie eine Mitfahrgelegenheit von ihm angenommen und am nächsten Morgen in seinem Haus aufgewacht sei. Nachdem sie mit Juan zum Aufnahmestudio von Snoop Dogg gefahren sei, habe der von ihr oralen Sex verlangt.

Snoop bezeichnete den Fall als einen „kaum verhüllten Versuch, Geld von einem Beklagten zu erpressen“, da die Klage wenige Tage vor seinem Auftritt beim Super Bowl eingereicht wurde. Auch die Anwälte von Snoop Dogg sind überzeugt, dass „keine annähernd von der Klägerin beschriebene Geschichte“ jemals passiert ist. Ob die Klage damit ein für allemal begraben ist, bleibt abzuwarten.

Bild: Abby Grant/Cover Images/INSTARim