Bild von Schwesta Ewa

DE German Stars – Sie hatte bis zuletzt gehofft, doch jetzt ist es offiziell: Schwesta Ewa (35) tritt in den nächsten Tagen ihre Haftstrafe an — ohne ihr acht Monate altes Baby.

Strafantritt ohne Baby

Ihre Tochter Aaliyah Jeyla wird die Rapperin (‚Schubse den Bullen‘) nicht bei sich behalten können, wenn sie sich in der Düsseldorfer JVA Willich zum Strafantritt meldet.

Die Haftanstalt ist auf Kinder nicht ausgerichtet. Überhaupt gibt es nur eine solche Einrichtung in Nordrhein-Westfalen, dem für Schwesta Ewas Vollzug zuständigen Bundesland. In Fröndenberg können Mütter von Kindern, die nicht der Schulpflicht unterliegen, ihre Strafe gemeinsam mit den Kids absitzen.

Schwesta Ewa ist für den offenen Vollzug „noch nicht geeignet“

‚Bild‘ hatte nachgehakt, warum die Behörden die Rapperin nicht dort unterbringen, statt sie von ihrem Kind zu trennen. Das Blatt hat erfahren, dass nur Frauen, die sich für den offenen Vollzug qualifizieren, Anspruch auf einen Platz in Fröndenberg erheben können. Dieser Umstand ist bei Schwesta Ewa nicht gegeben. Das Blatt zitiert einen Sprecher der Vollzugsanstalt: „Nach unserer Einschätzung ist Ewa Malanda von der Persönlichkeitsstruktur her höchst manipulierbar und gewaltbereit und daher noch nicht für den offenen Vollzug geeignet. Wir empfehlen daher, dass sie sich zunächst im geschlossenen Vollzug bewähren soll.“ Deutliche Worte. Leidtragende ist letztlich jedoch die kleine Aaliyah Jeyla. Bleibt zu hoffen, dass Schwesta Ewa sich schnell bewährt und verlegt werden kann.

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