Bild von Schwesta Ewa

DE German Stars – Das Urteil gegen Schwesta Ewa (35) ist schon eine Weile her: Am 20. Juni 2017 wurde die Rapperin (‚Schubse den Bullen‘) wegen Körperverletzung in 35 Fällen und Steuerhinterziehung verurteilt. Auch die sexuelle Verführung Minderjähriger kam zu ihrem Strafregister hinzu.

Zwei Mal Haftaufschub

Insgesamt zwei Jahre und sechs Monate betrug das Strafmaß gegen die ehemalige Prostituierte. Die hätte eigentlich schon Ende dieses Sommers ihre Strafe antreten sollen, doch in der Zwischenzeit hatte sich etwas ereignet, was Schwesta Ewa einen Haftaufschub ermöglichte: Die Rapperin hatte im Februar eine kleine Tochter, Aaliyah Jeyla, zur Welt gebracht. Die JVA Willich, in der sie vorstellig werden sollte, ist jedoch keine Mutter-Kind=Einrichtung, entsprechend gelang es der frisch gebackenen Mutter, den Haftaufschub zu erwirken.

Schwesta Ewa ist für den Mutter-Kind-Vollzug ungeeignet

Einen weiteren Termin im November konnte die Musikerin ebenfalls abwenden. Doch das geht nicht ewig gut, wie ‚Bild‘ berichtet. Dort wird die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen zitiert, die erklärt: „Die Haft kann maximal vier Monate aufgeschoben werden.“ Diese vier Monate laufen im Januar 2020 ab, dann wird es für Schwesta Ewa wohl ernst. Dabei gibt es durchaus auch die Möglichkeit eines Mutter-Kind-Vollzuges. Doch für Haftanstalten, die dies anbieten, sind die Vergehen von Schwesta Ewa zu schwerwiegend. Am Knast im neuen Jahr führt also kein Weg mehr vorbei.