Bild von Prinz Harry

DE Showbiz – Prinz Harry (38) wird wieder einmal vor Gericht stehen. Seine Klage gegen die Herausgeber des britischen Boulevardblatts ‚The Sun‘ wurde am Donnerstag (27. Juli) von den Justizbehörden zugelassen. Am High Court entschied Mr Justice Fancourt, dass der Royal gegen News Group Newspapers (NGN) wegen illegaler Informationsbeschaffung klagen darf — doch es gibt eine Einschränkung.

Kein Telefon-Hacking vor Gericht

Bei den Vorwürfen des Blaublüters ging es um Telefon-Hacking. Die Rechtsvertretung der ‚Sun‘, welche dem mächtigen Medienmogul Rupert Murdoch gehört, hatten bis zuletzt versucht, ein Verfahren zu verhindern. Ihrem Argument, dass der Royal seinen Fall erst nach Verstreichen einer sechsjährigen Frist vorgetragen habe, folgte das Gericht allerdings immerhin teilweise. Eine direkte Klage wegen des Hackings ließ der Richter in der Tat nicht zu — Prinz Harry habe von dem Skandal um abgehörte Telefone gewusst, und sei zu spät gewesen, seinen Fall der Justiz zu präsentieren. Dennoch werden sich die Parteien im kommenden Jahr vor Gericht wiedersehen.

Welche Chancen hat Prinz Harry?

Denn Prinz Harry habe nicht gewusst, dass sich der Verlag auch anderer unlauterer Methoden der Informationsbeschaffung bedient habe, so das Argument des Richters. „Mir liegen zurzeit keine Beweise vor, die zeigen, dass der Herzog vor der Deadline wusste, dass NGN andere Methoden angewandt hatte, die über das Telefon-Hacking hinausgehen“, so Justice Fancourt. Dass der Royal gewusst habe, dass seine Mailbox abgehört wurde, würde nicht automatisch bedeuten, dass es ihm auch bewusst war, dass NGN auf andere Weise illegal gehandelt habe.

Dennoch begrüßte die NGN-Rechtsvertretung die Entscheidung — es handle sich um einen „großen Sieg“, denn die Einschränkung der Reichweite der Klage würde Prinz Harrys Ansprüche „entscheidend einschränken“. Der Prozess beginnt im Januar 2024.

Bild: Janet Mayer/Startraksphoto.com