Bild von Johnny Depp

DE Showbiz – Als am Montag (2. November) in London das Urteil der Verleumdungsklage von Johnny Depp (57) gegen die britische Tageszeitung ‚The Sun‘ fiel, hatten eigentlich alle Beobachter erwartet, dass der Schauspieler (‚Edward mit den Scherenhänden‘) Recht bekommen würde.

Unerwartetes Urteil

Der hatte das Boulevardblatt verklagt, weil es ihn als „Frauenschläger“ bezeichnet hatte. Dabei hatte der verantwortliche Redakteur Dan Wootton sich auf Aussagen von Johnnys Ex-Frau Amber Heard (34) berufen, mit der der Schauspieler sich einen Rosenkrieg liefert. Doch zur Überraschung aller befand der Richter, dass die Beweise, die in einer Anhörung im Juli zusammengetragen wurden, ausreichend waren, um Ambers Version der Geschichte zu bestätigen: 12 der 14 Fälle, in denen Johnny Depp gewalttätig geworden sein soll, sah das Gericht als bewiesen an. Damit darf die ‚Sun‘ ihn weiterhin als Schläger bezeichnen.

Wurden Johnny Depps Gegenbeweise ignoriert?

Das Anwaltsteam von Johnny Depp reagierte prompt und kündigte umgehend an, in die Berufung gehen zu wollen. Das Urteil sei „pervers“ und „voller Fehler“, es wäre „lächerlich“, nicht dagegen anzugehen. Jenny Afia von der Kanzlei Schillings, kritisierte vor allem, dass sich der Richter in seiner Entscheidung zu großen Teilen auf Aussagen von Amber Heard stützte. Die Gegenbeweise, die in der Anhörung erbracht wurden, seien komplett ignoriert worden. Darüber hinaus sei das Team überzeugt, dass Johnny in seiner direkten Klage gegen Amber Heard in den USA, in der er seine Ex der Verleumdung beschuldigt, erfolgreich sein werde.

Die Presse ist derweil weniger optimistisch, dass der ‚Fluch der Karibik‘-Star am Ende unbeschadet aus der Schlacht gegen seine Ex hervorgeht. Das Makel des „Frauenschlägers“ ist zunächst einmal Kassengift, die Studios werden Vorsicht walten lassen, sich mit dem Star zu assoziieren. Zurzeit sieht Johnny Depps Zukunft also alles andere als rosig aus.