Bild von Karl Lagerfeld

(Cover) – DE German Stars – Die Modewelt steht unter Schock, Chanel verliert seinen größten Kreativ-Direktor. Modezar Karl Lagerfeld ist am 19. Februar im Alter von 85 Jahren verstorben. Er hinterlässt nicht nur gigantische Fußstapfen in der Modeindustrie, sondern auch ein Vermögen, das vom „Manager Magazin“ zuletzt auf circa 400 Millionen Euro geschätzt wurde. Doch wer erbt?

Wer erbt die Millionen?

Karl Lagerfeld war nie verheiratet, hatte keine Kinder und somit keine direkten Nachkommen. Zu seiner Halbschwester Thea hatte er nie Kontakt, seine Schwester Martha Christiane Johnson ist bereits 2015 verstorben. Ihre drei Kinder Caroline, Roger und Paul würden nur dann einen Anteil erhalten, wenn der Modezar sie explizit in seinem Testament erwähnt hat, was durch den nicht vorhandenen Kontakt sehr unwahrscheinlich ist. Ein Pflichtteil steht weder Geschwistern noch Geschwisterkindern nach geltendem deutschem Recht zu.

Das Testament änderte er ständig

Wie der Modeschöpfer aber zu Lebzeiten noch angab, ist ein Testament vorhanden. In einem Interview mit dem „Spiegel“ aus dem Jahr 2015 antwortete Lagerfeld auf die Frage nach seinem Nachlass mit: „Ja, aber das ändere ich ständig. Ein schräger Blick von jemandem, dann wird der gestrichen, dann kriegt der nichts mehr.“ Außerdem war es dem Designer wichtig, dass besonders die Menschen einen Teil seines Geldes erhalten, die ein Leben lang mit ihm zusammengearbeitet haben.

Lagerfeld hatte sieben Patenkinder

Auch die sieben Patenkinder werden sicherlich im Testament berücksichtigt. Besonders der zwölfjährige Hudson Kroenig war Lagerfelds Liebling. Der Sohn seiner Muse, Fotomodell Brad Kroenig (39) und dessen Frau Nicole, läuft seit 2011 sogar als Chanel-Model über den Laufsteg. Für Lagerfeld waren seine Patenkinder wie eine Familie. „Ich habe überhaupt keine Familie, also ist es gut, Söhne zu haben, aber ohne die unangenehmen Probleme, die Söhne schaffen können“, erzählte er einst in einem Interview.

© Cover Media