Bild von Anna-Carina Woitschack

DE Deutsche Promis – Auch eine Person, die mitten im öffentlichen Leben steht und mediales Dauerfeuer gewohnt ist, muss sich nicht alles gefallen lassen, was so über sie gesagt und geschrieben wird. Gegen eine besonders fiese Beleidigung war Anna-Carina Woitschack (30) vor Gericht gezogen.

Ein dickes Fell zugelegt

Der Comedian Christian Keltermann (45) hatte die Sängerin abfällig als „Schlagermatratze“ bezeichnet, wohl auch, um anzudeuten, dass ihre Noch-Ehe mit Schlagerstar Stefan Mross (47) karrierefördernd gewesen sei. Das wollte sich die Musikerin nicht bieten lassen und klagte. Dabei sind Beleidigungen in ihre Richtung keine Seltenheit, und sie könne auch meist darüber hinwegsehen, betonte Anna-Carina vor Prozessbeginn gegenüber RTL. „In diesem Fall waren die Beleidigungen aber so schlimm, dass ich den Vorgang an meinen Anwalt abgegeben habe“, so der Star. Ein erster Prozesstermin letzte Woche platzte — der Angeklagte hatte irrtümlich angenommen, er könne sich selbst verteidigen.

Sieg für Anna-Carina Woitschack

Am Montag (27. Februar) fand man sich vor dem Landgericht Hannover zu einem zweiten Anlauf zusammen. Dort entschied man zugunsten Anna-Carina Woitschacks. Sollte Christian Keltermann, der sich zuvor geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, also mit seiner Beleidigung nachlegen, droht ihm ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. Laut ‚Bild‘ hatte der Comedian vor Gericht noch eine Aussprache mit seinem Opfer gefordert, ansonsten werde er in die Berufung gehen. Gegenüber RTL hatte er zuvor erklärt: „Wenn wir als Kabarettisten so etwas nicht mehr sagen dürfen, können wir doch gleich unseren Laden dichtmachen.“ Das sieht Anna-Carina Woitschack sicher anders — und das Gericht gab ihr recht.

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