Bild von Pamela Reif

(Cover) – DE German Stars – Pamela Reif (23) gehört zu den größten deutschen Instagram-Stars. Über 4 Millionen Abonnenten folgen dem Account des Models, auf dem es Einblicke in sein Leben gibt. Nun musste sich die Influencerin jedoch wegen einiger ihrer Posts vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: Pamela habe Schleichwerbung betrieben, indem sie getaggte Marken nicht als Werbung kenntlich machte. Den Prozess verlor die gebürtige Karlsruherin – doch das Urteil will sie nun anfechten.

Die Urteilsbegründung

In einer offiziellen Pressemitteilung zur Urteilsbegründung heißt es unter anderem: „Die Posts der Beklagten wecken das Interesse an den getragenen Kleidungsstücken etc. Indem die Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen können, werden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert.“ Auch der zuständige Richter betonte, Werbung auf Social Media müsse immer als solche erkennbar sein.

Pamela hingegen argumentiert, sie habe kein Geld von den Marken bekommen und deswegen ihre Posts nicht als Werbung gekennzeichnet. Die Entscheidung des Gerichts will sie nicht auf sich sitzen lassen.

Pamela will in Berufung gehen

„Nach dem Urteil bin ich verpflichtet, auch private Posts mit Tap Tags, für die ich kein Geld erhalten habe, als Werbung zu kennzeichnen. Nach meinem Verständnis verletzt dies mein Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit. Außerdem handle ich selbst wettbewerbswidrig, wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne von einem Unternehmen zur Werbung für seine Produkte beauftragt zu sein“, erklärt die Influencerin gegenüber ‚Bild‘ nach der Urteilsverkündung. Den Kampf wolle sie nach der Schlappe vor Gericht noch nicht aufgeben. Im Gegenteil, Pamela Reif betont: „Ich warte die schriftlichen Urteilsgründe ab, bevor ich genauere Aussagen treffen kann. Die Entscheidung des Gerichts muss ich in diesem Moment zwar hinnehmen, werde aber form- und fristgerecht in Berufung gehen.“

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