Bild von Kevin Spacey

DE Showbiz – Zwei Kläger, ein Name: Ein bislang nur als ‚C.D.‘ bekanntes vermeintliches Opfer wirft Kevin Spacey (61) vor, ihn im Alter von nur 14 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Doch jetzt hat ein New Yorker Richter entschieden, dass er den Schauspieler (‚House Of Cards‘) in diesem Fall nur dann vor Gericht zitieren will, wenn der Kläger auf Anonymität verzichtet.

Belastungsstörung durch Prozess

Eine ähnliche Klage ist bereits zugelassen: Auch der ehemalige Kinderstar Anthony Rapp (49) wirft Kevin Spacey sexuellen Missbrauch vor, er war ebenfalls zum vermeintlichen Tatzeitpunkt 14 Jahre alt. Sein Mitkläger hatte bis aber bislang stets dagegen gestemmt, öffentlich genannt zu werden und angedeutet, dass er seine Klage zurückziehen werde, sollte man ihn zwingen. Seine Anwälte führten aus, dass ein Prozess, der ihn namentlich nennt, wieder eine posttraumatische Belastungsstörung auslösen könnte.

Kevin Spacey kann sich nicht verteidigen

Das sieht Richter Lewis A. Kaplan allerdings anders. Der Gesetzesvertreter hat sich geweigert, den Fall weiter zu bearbeiten, sollte der Kläger anonym blieben. Grund für die harte Linie sind mehrere Interviews, in denen ‚C.D.‘ über das Erlebte gesprochen hat, unter anderem mit ‚Vulture‘. Dabei sei ‚C.D.‘ ganz bewusst das Risiko eingegangen, dass die Medien seine Identität enthüllten, so Kaplan. Zudem beraube die Anonymität den Beschuldigten der Möglichkeit, sich angemessen zu verteidigen. Es geht um viel Geld: ‚C.D.‘ hat Kevin Spacey auf 40 Millionen Dollar Schadenersatz verklagt.

Bild: Matthias Balk/picture-alliance/Cover Images