Bild von Kevin Spacey

Kevin Spacey (59) kann aufatmen — zumindest vorübergehend. Der Schauspieler (‚House of Cards‘) muss nicht wegen Grabscherei in einer Bar vor Gericht. Das entschied ein Richter am Mittwoch [17. Juli].

Zeuge verweigerte die Aussage

Als Grund für die Abweisung der Klage wurde dem Promiportal ‚TMZ‘ zufolge aufgeführt, dass der „anklagende Zeuge nicht zur Verfügung stehe“. Der Kläger, der zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat 18 Jahre alt war, hatte zunächst behauptet, der Hollywoodstar habe ihn mehrfach in einer Bar begrabscht. Als er jedoch von Kevin Spaceys Anwälten aufgefordert wurde, Fragen zum Vorfall und über gelöschte SMS zu beantworten, berief er sich auf die Verfassung und verweigerte die Aussage.

Entlastung für Kevin Spacey?

Die SMS hätten Kevin Spacey wohl entlastet, wie die Verteidigung glaubt. Der Kläger hatte bereits eine Zivilklage gegen den Star zurückgezogen. Damit ist der Schauspieler aber noch lange nicht aus dem Schneider, was die Vorwürfe sexueller Übergriffe angeht. Insgesamt stehen noch sechs verschiedenen Klagen gegen den US-Amerikaner an, die Vorfälle sollen sich zwischen 1996 und 2013 ereignet haben. Insgesamt haben sich über 20 Männer gemeldet, die scheinbar Opfer unerwünschter Avancen wurden, doch nicht alle entschieden sich für eine Klage.

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