Bild von Menowin Fröhlich

DE Deutsche Promis – Es ist offiziell, Menowin Fröhlich (34) muss ins Gefängnis. Der ehemalige ‚DSDS‘-Teilnehmer hatte sich laut seinem Anwalt eine Bewährungsstrafe gewünscht, doch da spielte die Justiz nicht mit: Seine Aussichten seien zu schlecht. Jetzt fiel das Urteil: Der Sänger muss für ein Jahr und zwei Monate einsitzen. Er war vor knapp drei Jahren betrunken Auto gefahren und hatte einen Unfall gebaut.

Hoffnung auf Bewährung

Ausschlaggebend war, dass das Gericht aufgrund vorheriger Vergehen die Prognose des Stars als „nicht positiv“ einstufte. Mit anderen Worten: Man glaubt nicht, dass sich Menowin bessert, mit einem Klaps auf die Hand ist es nicht getan. Vor der Urteilsverkündung hatte sein Anwalt gegenüber RTL verlauten lassen: „Positivster Fall wäre das, was das Amtsgericht gesagt hat. Bewährung für den Menowin.“ Er war sich jedoch vor dem Termin am Dienstag (22. März) sicher: „Heute klicken keine Handschellen.“ Der Sender hatte allerdings auch mit dem Staatsanwalt gesprochen, der erklärte: „Der Fall wurde bereits verhandelt. Es ist auch schon rechtskräftig festgestellt worden, dass es eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gibt. Die Frage, die wir heute zu beantworten haben, ist die, ob diese Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“

Menowin Fröhlich ist heute clean

Jetzt wissen wir, dass Menowin Fröhlich, der lange mit Drogen und Alkohol zu kämpfen hatte, keine Milde erwarten kann. Der Musiker wirkte nach der Urteilsverkündung angeschlagen. „Was soll ich dazu sagen?“ so der sechsfache Vater, der beteuert, heutzutage clean zu sein. Er werde aber nicht nach Hause gehen und sich eine Flasche reinziehen. Sein Anwalt kündigte währenddessen Berufung an. Der Sänger hat bereits eine Haftstrafe hinter sich, und will das Erlebte nicht noch einmal durchmachen, wie ‚Bild‘ zitiert. „Das ist ein Ort, an den ich nie wieder wollte. Das wäre richtig krass. In mir würde alles kaputtgehen“, sagte Menowin Fröhlich damals.

Bild: picture alliance/dpa | Henning Kaiser