Bild von Cuba Gooding, Jr.

Hat er oder hat er nicht? Cuba Gooding, Jr. (51, ‚Jerry Maguire‘) soll eine Frau gegen deren Willen am Busen berührt haben, als er am 9. Juni zusammen mit seiner Freundin Claudine De Niro (40) die Magic Hour Rooftop Bar and Lounge in New York besuchte.

Cuba beteuert seine Unschuld

Nachdem die Frau, die sich unsittlich berührt fühlte, die Polizei verständigte, wurden Cubas Personalien aufgenommen und eine erste Verhörung durchgeführt. Er durfte die Polizeistation ohne Zahlung einer Kaution wieder verlassen.

Seine Freundin Claudine wurde ebenfalls verhört und gab an, dass die Frau ihnen durch die Bar gefolgt sei und ihre Nähe gesucht habe. Letztendlich habe Claudine ihr dann gesagt, dass sie abhauen solle.

Der Schauspieler muss sich nun vor dem Manhattan Criminal Court verantworten. Überwachungsvideos würden seine Unschuld beweisen, beteuert Cuba, dessen Aussagen von seiner Freundin und einem Bekannten, der ebenfalls anwesend war, gestützt werden.

Anwalt weist auf fragwürdigen Geisteszustand der Anklägerin hin

Cubas Anwalt Mark Heller reichte bei Gericht Dokumente ein, die belegen, dass die Frau in ihrem Blog von Angstzuständen, Depressionen und anderen psychischen Problemen sprach, die bei ihr diagnostiziert wurden. Dies berichtete die Page Six der New York Post.

‚Angeblich ist mein Gehirn also ein einziges Durcheinander“, soll die Frau in ihrem Blog geschrieben haben. „Anders zu sein, fühlte sich für mich immer an, als würde ich darum betteln, abgelehnt zu werden von einer Welt, die mich, wie es mir vorkam, ohnehin jederzeit aus der Gruppe der coolen Kids ausschließen konnte. Und in einer Welt voller Extensions und falscher Brüste fühle ich mich mit meinen kurzen Haaren und meinen kleinen Brüsten unsichtbar. Einige Menschen haben Angst und wären am liebsten unsichtbar, aber so bin ich nicht. Ich sehne mich danach, gesehen zu werden.“

Cubas guter Ruf steht auf dem Spiel

Mark Heller verlangt, dass Cubas Name nicht länger durch den Dreck gezogen wird. „Im Interesse der Gerechtigkeit schreit das alles nach einer Rehabilitierung von Cuba Gooding, Jr.. Der Fall muss kritisch durchleuchtet werden, denn die Anklägerin zeigt in den Aussagen in ihrem privaten Blog eindeutig, dass sie psychisch gestört ist“, erklärte der Anwalt. „[Ihre Schriften zeigen, warum] ein Individuum mit bestimmten psychischen Merkmalen eher dazu neigt, falsche Anschuldigungen gegen jemanden vorzubringen, weil sie sich beispielsweise abgelehnt fühlte, eifersüchtig oder neidisch auf dessen Berühmtheit war.“

Cuba Gooding Jr. könnte bei einer Verurteilung zu bis zu einem Jahr Haft plus drei Jahren Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt werden. Das Gerichtsverfahren wird am Mittwoch, den 25.06., fortgesetzt.

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