Bild von Schwesta Ewa

DE German Stars – Dramatische Wende im Fall von Schwesta Ewa (35). Eigentlich sollte die Rapperin (‚Alles nur Show‘) diese Tage ihre Haft in der Düsseldorfer JVA Willich antreten. Doch das hätte bedeutet, dass sie sich von ihrer kleinen Tochter trennen muss, denn ein Mutter-Kind-Aufenthalt ist dort nicht möglich.

Werden Mutter und Tochter getrennt?

Der einzige Ort, an dem die wegen Steuerhinterziehung und Körperverletzung verurteilte Musikerin die acht Monate alte Aaliyah Jeyla hätte bei sich behalten können, ist die Haftanstalt Fröndenberg. Doch die kommt für Schwesta Ewa nicht in Frage, denn das Gefängnis ist nur für Insassen im offenen Vollzug. Keine Option für den Star, den die Behörden als zu gefährlich einstufen. Doch jetzt gibt es einen Hoffnungsschimmer: Die Verurteilte hat Haftaufschub erhalten.

Schwesta Ewa hat Hoffnung auf den offenen Vollzug

„Die Zusage für den Haftaufschub haben wir vom Staatsanwalt bekommen“, hat Schwesta Ewa ‚Bild‘ anvertraut, doch Details scheinen noch nicht festzustehen. „Wir wissen nur nicht, wie lange dieser Aufschub gewährt wird.“ Es soll alles daran gesetzt werden „eine Einrichtung zu finden, die sich um mich und meine Tochter kümmert“. Doch ob ihr genug Zeit bleibt, eine Lösung zu finden, um ihre acht Monate alte Tochter bei sich zu behalten? Es gibt immerhin einen Plan B: „Da ich das erste Mal im Gefängnis einsitzen werde, stehen die Chancen gut, dass ich nach zwei oder drei Monaten in den offenen Vollzug übergehen kann.“ Auch die Hoffnung, die Strafe nicht komplett absitzen zu müssen, steht noch im Raum. Es bleibt zu hoffen, dass Schwesta Ewa ihrer Tochter zuliebe eine Lösung findet.

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