Bild von Til Schweiger

DE German Stars – Jeder kennt sie, jeder liebt sie: Til Schweiger (56) landete mit den Filmen ‚Keinohrhasen‘ und ‚Zweiohrküken‘ Riesenerfolge: Der erste Film soll allein im Kino 70 Millionen Euro eingespielt haben, die Fortsetzung immerhin noch weitere 41 Millionen. DVD, Streaming- und Fernsehrechte spülen bis heute Geld in die Kassen. Von diesem Kuchen möchte Drehbuchautorin Anika Decker (45) einen gerechteren Teil abbekommen – und der Richter gab ihr Recht.

Til Schweiger soll nachzahlen

Drehbuchautorin Anika Decker (45) bekam nur 50.000 Euro für ihr ‚Keinohrhasen‘-Skript und 60.000 Euro sowie Sonderzahlungen für ‚Zweiohrküken‘. Das klingt zwar erst einmal nicht schlecht, aber wenn man dem die Gesamteinnahmen der Filme gegenüberstellt, die es ohne Anika Deckers Ideenreichtum und Witz gar nicht gäbe, dann stimmt da doch irgendetwas nicht. Da sie auf gütlichem Wege keine Einigung mit Til Schweiger erzielen konnte, zog Anika Decker vor Gericht.

Nachforderungen in Ausnahmefällen gerechtfertigt

Das Gericht gab der Autorin Recht. Laut Paragraph 32a des Urheberrechts, der auch als ‚Fairness-Paragraph‘ bezeichnet wird, kann Urhebern wie Anika Decker bei überdurchschnittlichem Erfolg eine Nachvergütung zustehen. Dafür muss Til Schweigers Produktionsfirma jedoch erst einmal alle Karten auf den Tisch legen, damit diese berechnet werden kann. Til Schweigers Barefoot Films GmbH, die die Filme zusammen mit Warner Bros produzierte, hat jetzt vier Wochen Zeit, um gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Ist Anika Decker jedoch auch in der zweiten Instanz siegreich, wird diese Schweiger-Schlappe jedoch teuer für die Produktionsfirma. Neben Anika Decker sind sicher viele weitere Drehbuchautoren, die generell auf eine gerechtere Bezahlung hoffen, gespannt auf den Ausgang dieses Verfahrens.