Bild von Meghan, Duchess of Sussex

DE Showbiz – Bei der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Herzogin Meghan (39) und Associated Newspapers, dem Herausgeber der ‚Mail On Sunday‘ und ‚MailOnline‘, geht es um mehr als nur die Frage, ob ein Brief der Royal an ihren Vater Thomas (76) hätte veröffentlicht werden können — es ist auch der traurige Höhepunkt eines Familiendramas und kocht das seit langem brodelnde Problem wieder auf, wie viel Privatsphäre Personen öffentlichen Interesses zusteht.

Hoffnung auf ein Schnellverfahren

Die Herzogin hat den Verlag wegen Verletzung des Datenschutzes verklagt, nachdem dieser Auszüge aus einem sehr persönlichen Brief an ihren Vater abgedruckt hatte. Darin war eine tiefe Kluft zwischen den Familienmitgliedern zu erkennen. Am Dienstag fand in London eine Anhörung statt, bei der Meghans Anwalt Justin Rushbrooke auf ein so genanntes ‚Summary Judgment‘ drängte, ein Schnellverfahren, welches bedeuten würde, dass die Herzogin und ihr Vater nicht vor Gericht erscheinen müssen.

Hätte Herzogin Meghan den Brief selbst geleakt?

„Hier geht es im Grunde um einen sehr einfachen Fall der unrechtmäßigen Veröffentlichung eines privaten Briefes“, so die Einschätzung des Rechtsvertreters. Am Dienstag (19. Januar) betonte er noch einmal vor dem Londoner High Court, dass keine „realistische Aussicht“ darauf bestehe, dass Associated Newspapers als Sieger vom Platz gehen und ein Summary Judgment die einzig vernünftige Lösung sei. Doch die Verleger sehen das anders: Der Fall sei nicht geeignet für ein derartiges Schnellverfahren.

Ein Argument der Beklagten: Meghan habe sehr wohl die Absicht gehabt, dass Details der Korrespondenz an die Öffentlichkeit gelangten, denn sie hatte mit Freunden darüber gesprochen, die wiederum mit ihrem Insiderwissen beim Magazin ‚People‘ vorstellig geworden seien. Den Disput zwischen Meghan und ihrem Vater wird der Rechtsstreit auch nicht mehr beilegen, er hat den Brief aus dem Jahre 2018 bereits als „das Ende unseres Verhältnisses zueinander“ bezeichnet. So habe seine Tochter ihn nicht einmal gefragt, wie es ihm nach einem Herzinfarkt gehe. Im schlimmsten Falle werden sich die beiden vor Gericht gegenüber stehen. Das wird wahrscheinlich weder für Thomas Markle noch für Herzogin Meghan schmeichelhaft.