Bild von Jérôme Boateng

DE Deutsche Promis – Das war’s wohl: Jérôme Boateng (41) wurde beim Münchner Landgericht zu einer Zahlung von 1,2 Millionen Euro angehalten, weil man es dort als erwiesen ansieht, dass er seine Ex-Freundin geschlagen hat.

Berufung war erfolgreich

Beim ersten Prozess hatten es die Richter*innen noch nicht als eindeutig angesehen, dass der Kicker seiner damaligen Partnerin Gewalt angetan hatte und ihn freigesprochen. Sie hatte ihn beschuldigt, sie 2018 im Urlaub in der Karibik an den Haaren gezogen und in die Nieren geschlagen worden. Zudem habe er eine Kühltasche nach ihr geworfen und sie beleidigt. Die Klägerin ging dann in Berufung, die jetzt erfolgreich war. Nach Meinung der Richter konnten Zeug*innen und Expert*innen ihre Darstellung der Vorfälle bewahrheiten. 120 Tagessätze zu je 10.000 Euro lautete das für den Nationalspieler niederschmetternde Urteil.

Jérôme Boateng verzog keine Miene

Als das Urteil verkündet wurde, verzog der Sportstar keine Miene. Dabei ist es für ihn eine ziemliche Katastrophe, denn er gilt nun als vorbestrafter Frauenschläger. Lukrative Werbeverträge oder Fußballexperten-Auftritte dürften dabei nicht mehr drin sein. Noch verdient er sein Geld bei Olympique Lyon.

Der Prozess hätte eigentlich gar nicht sein müssen, denn der Richter hatte gleich zu Beginn eine Einigung vorgeschlagen, die hatte Jérôme Boateng aber abgelehnt, denn er fühlte sich anscheinend sicher, dass die Berufung erfolglos sein würde. Er könnte jetzt noch einmal vor dem Obersten Gericht in Bayern in Berufung gehen, aber der Richter hat ihm laut ‚t-online.de‘ abgeraten: „Irgendwann ist halt auch die Verteidigung mal am Ende. Das weiß der Herr Boateng als Verteidiger wahrscheinlich auch ganz gut.“

Bild: Christoph Soeder/picture-alliance/Cover Images