Bild von Ashley Judd

Ashley Judd (50) kann Harvey Weinstein (66) nicht für sexuelle Belästigung anklagen.

Die Darstellerin (‘Heat’) war eine von jenen Frauen, die sich im Oktober 2017 öffentlich gegen den Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein aussprachen, indem sie ihm Missbrauch, Belästigung und Vergewaltigung vorwarfen. Nicht alle von ihnen erstatteten Anzeige. Ashley aber will Harvey so schnell wie möglich hinter Gittern sehen und zeigte ihn wegen Diffamierung und sexueller Belästigung an. 1998, so behauptet die Schauspielerin, soll sich Harvey ihr angenähert und sexuelle Avancen gemacht haben, die sie abgeblockt habe. Anschließend soll Harvey sich daran gemacht haben, ihre Karriere zu zerstören, indem er Regisseur Peter Jackson (57) anrief, um ihn von dessen Plan abzubringen, Ashley in ‘Herr der Ringe’ zu besetzen. Die Tolkien-Trilogie war seinerzeit noch in Vorproduktion bei Miramax, bevor New Line Cinema das Projekt übernahm. In der Anhörung entschied nun ein Richter, Ashleys Anzeige wegen Diffamierung sei zulässig – ihre Klage wegen sexueller Belästigung jedoch nicht.

Die Darstellerin hatte in ihrer Anzeige behauptet, Harvey habe sich ungebührlich verhalten, als er deutlich gemacht habe, mit ihr schlafen zu wollen, da dies gegen ein kalifornisches Gesetz verstoße. Jenes Gesetz, so Ashley in ihrer Klage, verbiete es Personen, die geschäftlich und professionell miteinander verbunden sind, eine Beziehung zueinander einzugehen. Das sei jedoch nicht der Fall, urteilte nun der Anhörungsrichter Philip Gutierrez: Das kalifornische Gesetz habe damit gar nichts zu tun. Aus diesem Grund sei die Anzeige wegen sexueller Belästigung nicht zulässig. Harvey Weinsteins Anwälte freuten sich über Ashley Judds juristischen Fauxpas.

© Cover Media