Bild von Amber Heard

Amber Heard (33) setzt sich leidenschaftlich dafür ein, dass eine hinterhältige Internet-Masche zum Verbrechen erklärt wird. Die Schauspielerin (‚Aquaman‘) hat den sogenannten Rachepornos den Kampf angesagt.

Unkontrollierte Bilderflut im Internet

Dabei handelt es sich um intime Videos oder Fotos, die ohne Wissen der darin abgebildeten Frauen online gestellt werden. Die Täter können Hacker sein, doch immer öfter auch verschmähte Lover oder Ex-Freunde. Bislang wird die Tat den Umständen entsprechend oft als Kavaliersdelikt abgetan, doch das soll sich ändern, wenn es nach Amber Heard geht. Zu diesem Zweck hielt die Hollywoodschönheit am Mittwoch [22. Mai] eine Rede vor dem U.S.-Kongress, in der sie die Abgeordneten dazu aufforderte, das Hochladen von Material ohne vorherige Zustimmung der Beteiligten unter Strafe zu stellen.

Amber Heard wurde selbst Opfer

Amber Heard selbst ist betroffen: Vor fünf Jahren wurden intime Fotos der Schauspielerin ohne deren Wissen online verbreitet. „Ich kann aus erster Hand berichten, dass Pornos ohne Einverständnis erniedrigend und abschätzend sind und das Leben verändern“, so der Star. „Diese Art von Pornos ist eine der schlimmsten Verletzungen der Privatsphäre.“ Frauen seien überdurchschnittlich oft betroffen, es habe Auswirkungen auf deren Ansehen, Einkommen, ihr psychisches Wohlbefinden und könne sogar ihr körperliches Wohl bedrohen. Wenn die Bilder erst einmal veröffentlicht sind, lassen sie sich nur sehr schwer wieder entfernen. Sie würde bis heute, fünf Jahre nach der Tat, gestalkt und bedrängt.

Bis zu fünf Jahre Haft

Die Schauspielerin räumte ein, dass sie als weiße, gut situierte Frau sehr viel mehr Möglichkeiten habe, gegen Täter vorzugehen. Darum möchte sie eine Gesetzesänderung, die alle Frauen, ob arm oder reich, gleichstellt. „Stellt euch vor, wie es für solchen Menschen ist, die über weniger finanzielle Ressourcen verfügen“, appellierte der Star an die Kongressabgeordneten. Wenn es Amber Heard gelingt, ein Gesetz anzuschieben, drohen Tätern künftig bis zu fünf Jahre Gefängnis.

© Cover Media